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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widersprüchliche Regeln zu Patentansprüchen


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nebben
28.11.2008, 21:48
Ich möchte eine Gebrauchsmusterschrift selber erstellen. Für die Formulierung der Schutzansprüche orientiere ich mich an den Richtlinien für die Prüfung im EPA Kapitel 3 Patentansprüche:

Richtlinien*für die Prüfung: TEIL C: KAPITEL III PATENTANSPRÜCHE (http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/html/guiex/d/c_iii.htm)

Meiner Meinung nach besteht ein krasser Widerspruch zwischen Regel 4.17 und 4.19:

Regel: 4.17
Die Patentansprüche dürfen sich, "wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist", hinsichtlich der technischen Merkmale der Erfindung nicht auf Bezugnahmen auf die Beschreibung oder die Zeichnungen stützen…

Regel: 4.19
Sind der Anmeldung Zeichnungen beigefügt und wären die Patentansprüche leichter verständlich, wenn man den Zusammenhang zwischen den Merkmalen der Ansprüche und den entsprechenden Bezugszeichen in den Zeichnungen erkennen könnte, so sollten entsprechende Bezugszeichen in Klammern hinter die Merkmale in den Ansprüchen gesetzt werden…

Nach 4.17 wird "wie beschrieben in Teil ... der Beschreibung" oder "wie in Figur 2 der Zeichnung dargestellt" kritisiert.

Nach 4.19 sind Angaben wie „(1), (2), …“ erlaubt.

Trotzdem widersprechen sich die Regeln.

Was denkst du dazu?

Rainer
03.12.2008, 23:19
Wieso widersprechen sich diese beiden Regeln? Hier geht es doch um die technischen Merkmale bei den Ansprüchen und das sich diese nicht auf die „Beschreibung oder die Zeichnungen stützen...“ dürfen – wobei das Wort „dürfen“ dann als relativer Begriff zu werten ist.

Beispiel:

Vorrichtung nach Anspruch 2 oder blablabla...., dadurch gekennzeichnet, dass diese Vorrichtung, wie in der Beschreibung Absatz [0005) beschrieben, aus Gold gepresstem Latinum besteht und insbesondere, wie in der Beschreibung Absatz [0006] dargelegt, aus einer, wie in Absatz [0007] genauer beschrieben, energieabsorbierenden Ummantelung gebaut ist.

Und zweitens ist in dieser Regel eine Ausnahme drinne, nämlich: „wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist“.

Ansonsten kann man sich doch immer auf diese Regeln beziehen, wenn es denn sein muss ;)

Wen meinst Du mit „Du“?

nebben
04.12.2008, 21:08
"Dürfen" ist nach der Regel 4.16 zu verstehen wie "es ist nicht zulässig".

Wenn du die Regel 4.16 gelesen hättest würdest du wissen, dass "wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist" mit Beispielen definiert ist, also wenn es zulässig ist, sich bei technischen Merkmalen auf die Zeichnung zu beziehen.

Die ganze Regel 4.16 lautet nämlich:

Die Patentansprüche dürfen sich, "wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist", hinsichtlich der technischen Merkmale der Erfindung nicht auf Bezugnahmen auf die Beschreibung oder die Zeichnungen stützen. Sie dürfen sich insbesondere normalerweise nicht auf Hinweise stützen wie: "wie beschrieben in Teil ... der Beschreibung" oder "wie in Figur 2 der Zeichnung dargestellt". Die ausdrückliche Betonung der Ausnahme sollte beachtet werden. Es obliegt dem Anmelder nachzuweisen, dass es in einem bestimmten Fall "unbedingt erforderlich ist", sich auf Bezugnahmen auf die Beschreibung oder die Zeichnungen zu stützen (siehe T 150/82, ABl. 7/1984, 309). Ein Beispiel für eine zulässige Ausnahme wäre ein Fall, in dem eine Erfindung eine spezielle Formgebung beinhaltet, die in den Zeichnungen dargestellt ist, aber nicht ohne Weiteres in Worten oder durch eine einfache mathematische Formel angegeben werden kann. Ein weiterer Sonderfall wäre eine Erfindung, die sich auf chemische Erzeugnisse bezieht, deren Merkmale sich zum Teil lediglich durch grafische Darstellung oder Diagramme angeben lassen.

Nach 4.19 ist es aber zulässig sich auf die Zeichnung zu beziehen, wenn dies die Patentansprüche leichter verständlich macht. Dies ist wohl in den meisten Fällen der Fall.

Also denke ich nach wie vor, dass sich die beiden Regeln widersprechen.

Was denkst du dazu?

PS: Mit "du" meine ich jeden, der sich angesprochen fühlt und nicht auf "Sie" besteht.

nebben
04.12.2008, 21:13
Beispiel:

Vorrichtung nach Anspruch 2 oder blablabla...., dadurch gekennzeichnet, dass diese Vorrichtung, wie in der Beschreibung Absatz [0005) beschrieben, aus Gold gepresstem Latinum besteht und insbesondere, wie in der Beschreibung Absatz [0006] dargelegt, aus einer, wie in Absatz [0007] genauer beschrieben, energieabsorbierenden Ummantelung gebaut ist.

[/B]

Übrigens, ich weiß nicht, ob du das schon wusstest aber nach Regel 4.9 gilt:

Ausdrücke wie "vorzugsweise", "zum Beispiel", "wie z. B." oder "insbesondere" sind sorgfältig darauf zu prüfen, ob sie keine Unklarheit hervorrufen. Ausdrücke dieser Art bewirken keine Beschränkung des Schutzumfangs des Patentanspruchs, d. h. das nach einem derartigen Ausdruck stehende Merkmal ist als ganz und gar fakultativ (= nicht verbindlich) zu betrachten.

nebben
06.12.2008, 22:29
Herr Moss, haben Sie eine Meinung dazu?

PAMUC
05.01.2009, 00:08
Ad 1)
Es geht hier um zwei völlig unterschiedliche Sachen: Durch die Ansprüche wird der Schutzbereich der Erfindung definiert (Art. 69 EPÜ) - dementsprechend sollen diese klar und möglichst ohne die Beschreibung verständlich sein (Art. 84 EPÜ). Zwar wird die Beschreibung auch für die Auslegung der Ansprüche herangezogen (Protokoll zu Art. 69) ABER es gilt zunächst der Primat der Ansprüche - und das ist auch im deutschen Patent- und Gebrauchsmusterrecht nicht anders.
DAHER sollen Patentansprüche nicht auf die Beschreibung (inkl. Zeichnungen) verweisen. In absoluten Ausnahmefällen ist die jedoch erlaubt, nämlich dann (und nur dann), wenn es ohne einen solchen Verweis zu Unklarheit führen würde. Hierbei sind mir aber bisher nur Verweise auf Zeichnungen untergekommen. Prinzipiell gilt aber: es sollte auch ohne gehen, sonst stimmt mit dem Anspruch sowieso irgendwas nicht.
Die BEZUGSZEICHEN sind etwas ganz anderes und sollten in den Ansprüchen angegeben werden, um (nichteinschränkend) ein Beispiel für einen bestimmten Begriff zu liefern. Dies ist nicht als ein "Verweis" auf eine Zeichnung zu verstehen.

Ad 2)
Die unerlaubte (und im Übrigen teilweise sachlich falsche) Rechtsberatung in diesem Forum wird meiner Meinung nach zu Abmahnungen führen. Dies gilt insbesondere für einige Beiträge von "Rainer".

Rainer
05.01.2009, 09:56
Also wo hier Rechtsberatung nach dem RberG durchgeführt wird wäre jetzt wirklich mal interessant! Ich halte es für extrem unseriös, gerade als Anwalt – sollten Deine Registrierungsdaten hier wirklich stimmen, was ich mal bezweifle – wenn hier WISSENTLICH falsche Beschuldigungen an mich gerichtet werden und unbegründete Meinungen, Deine, hier veröffentlicht werden, die ausschließlich zur Einschüchterung anderer, in diesem Fall meine ich damit mich, dienen!

Das einzige was mich jetzt wirklich stört, wo und was ist „sachlich“ falsch? Ich meine, ich würde das dann schon ganz gerne ergänzen wollen bzw. sachlich Richtigstellen wollen, um mich nicht der wissentlich falschen Verbreitung meiner Meinungen zu Themen in diesem Forum hier schuldig zu machen. Im Übrigen handelt es sich bei meinen Äußerungen hier im Forum ausschließlich um meinen eigenen persönlichen Meinung zu den hier erörterten Themen – was keine Rechtfertigung darstellen soll! Auch wenn es vielleicht den einen oder anderen PA nicht passt, diskutieren darf man alles, zumindest wenn es sich nicht um Straftaten handelt. Es gibt höhere Rechte als das RberG, was im übrigen aus meiner Sicht abgeschafft gehört! Spätestens der Europäische Gerichtshof wird hier früher oder später absolute (!) Klarheit schaffen, nämlich spätestens dann, wenn es einige aus dieser Zunft meinen zu übertreiben – wie schon einige Gerichte hier in Deutschland geurteilt haben, nicht nur Münchner!

Also, wenn Du etwas zu sagen hast, sag es! Wenn Du mithelfen willst aus dem Wirren des Erfindertums Klarheit zu schaffen, mache mit! Wenn Du anderen helfen möchtest Ängste und Unsicherheiten zu beseitigen, helfe mit! Aber lasse bitte unseriöse Äußerungen die nur Verwirrungen bei anderen Forenteilnehmern stiften!

Thomas Moos
06.01.2009, 00:17
Hallo PAMUC,

>Ad 2)
>Die unerlaubte (und im Übrigen teilweise sachlich falsche) >Rechtsberatung in diesem Forum wird meiner Meinung nach zu >Abmahnungen führen. Dies gilt insbesondere für einige Beiträge >von "Rainer".

Ich muss leider sagen, solche Anmahnungen erachte ich ebenfalls als sehr unpassend und vor allem unzureichend dargestellt. Welche Absicht verfolgst Du damit ? - Sollte hier etwas falsch sein, oder nach aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht UpToDate, wäre es vielleicht nett, wenn Du hierbei die sachlichen Inhalte bzw. Belege und Quellen mit einbringen könntest, schließlich darfst Du ja rechtlich beratend tätig sein.

Was das Thema "Rechtsberatung" angeht, so kann ich nur sagen, dass diese hier nicht stattfindet. Da wird es mit Sicherheit in anderen Bereichen des Internets(z.B. Gutefrage.net) mehr Potenzial für Abmahnungen geben, als hier. Aber wichtig ist auch, dass mit rund 60.000 Visits pro Monat und immerhin schon knapp 1200 Mitgliedern schnell mal etwas unglücklich Formuliertes negativ interpretiert werden kann.

Das Forum erfüllt seit rund 4 Jahren seinen Zweck. Jeder kann hier seine Erfahrungen und Ansichten zu den Themen einbringen. Aber wer unentgeltlich seine Erfahrungen darstellt oder diese hier diskutiert, der betreibt noch lange keine Rechtsberatung. Um generell die aktiven Personengruppen innerhalb des Forums auch klar nach Außen hin unterscheiden zu können, wurden die Angaben: Erfinder, Hersteller oder auch "Patent-/ Fachanwalt" als klar erkennbares Merkmal hinzugefügt. Mit Sicherheit erhebt hier weder ein Erfinder noch ein Hersteller den Anspruch Rechtsberatung zu betreiben, noch diese anzubieten. Das sollte zur Schaffung einer klaren Abgrenzung ausreichend sein.

Beste Grüße und Danke vorab für die positive Mitwirkung an diesem Forum,

Thomas Moos

PAMUC
07.01.2009, 13:42
Ich muss leider sagen, solche Anmahnungen erachte ich ebenfalls als sehr unpassend und vor allem unzureichend dargestellt. Welche Absicht verfolgst Du damit ? - Sollte hier etwas falsch sein, oder nach aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht UpToDate, wäre es vielleicht nett, wenn Du hierbei die sachlichen Inhalte bzw. Belege und Quellen mit einbringen könntest, schließlich darfst Du ja rechtlich beratend tätig sein.

Was das Thema "Rechtsberatung" angeht, so kann ich nur sagen, dass diese hier nicht stattfindet. Da wird es mit Sicherheit in anderen Bereichen des

Internets(z.B. Gutefrage.net) mehr Potenzial für Abmahnungen geben, als hier. Aber wichtig ist auch, dass mit rund 60.000 Visits pro Monat und immerhin schon knapp 1200 Mitgliedern schnell mal etwas unglücklich Formuliertes negativ interpretiert werden kann.


Die Absicht, die ich damit verfolge, ist den Leuten aufzuzeigen, dass das Patentrecht nicht immer ganz so einfach ist, wie es dem einen oder anderen "Spezialisten" zu sein scheint. Prinzipiell ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ratsuchenden Menschen geholfen wird. Auf dem IP Gebiet verursacht man aber mit Fehlberatungen schnell mal einen größeren Schaden. Da mir aufgefallen war, dass Herr Rainer häufiger sachlich falsche Antworten gibt (dazu unten), habe lediglich zu bedenken gegeben, dass dies schnell zu Abmahnungen führen kann.

Das eine Rechtsberatung vorliegt, ist meiner Meinung nach völlig unstrittig. Es kommt hier nicht darauf an, dass es anderswo im Internet ein "größeres Potential" gibt, sondern dass eine solche auch in diesem Forum stattfindet. Diese fängt wohl spätestens dann an, wenn eine solche Beratung gerwerblich durchgeführt wird. Wer die aktuelle Rechtsprechung verfolgt, dem mag hier aufgefallen sein, dass für ein gewerbliches Handeln absolut keine Gewinnabsicht vorhanden sein muss (in anderen Worten: auch kostenlose Dienstleitungen können gewerblich sein). Bei den angegebenen "60.000 Visits pro Monat" kann man wohl nur unschwer davon ausgehen, dass die Beratung nur in kleinem Kreis stattfindet.

AUßERDEM: Mir ist es persönlich gesagt völlig egal, ob hier jemand unerlaubt beratend tätig wird. Ich persönlich werde bestimmt nicht abmahnen. Prinzipiell sorgen solche falschen Beratungen durch nicht-Patentanwälte nämlich eher dafür, dass diejenigen, deren Patentanmeldung danach an die Wand gefahren wurde sich ab dann bestimmt nur noch an einen PA wenden. Zynisch formuliert kann mir also eine fehlerhafte und unerlaubte Rechtsberatung nur entgegenkommen. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es sicherlich Kollegen gibt, die das definitiv anders sehen und schneller zum Diktiergerät greifen.


Ich wollte mit meinem Posting lediglich darauf hinweisen, dass hier absolut an der Frage "vorbeiberaten" wurde und der Autor meiner Meinung nach nicht die grundlegensten Prinzipien des Patentrechts begriffen hat. Meiner Meinung nach habe ich hier sehr wohl SACHLICH geantwortet (was mir abgesprochen wird).

Auf mehrfachen Wunsch werde ich nun aber kurz EINIGE der sachlichen Fehler aufzeigen. Ich fange hierfür zunächst mit Rainers Beitrag an, den ich unpassend/unverschämt fand:


Also wo hier Rechtsberatung nach dem RberG durchgeführt wird wäre jetzt wirklich mal interessant!

Dieser Punkt wurde bereits oben abgehandelt.


Ich halte es für extrem unseriös, gerade als Anwalt – sollten Deine Registrierungsdaten hier wirklich stimmen, was ich mal bezweifle – wenn hier WISSENTLICH falsche Beschuldigungen an mich gerichtet werden und unbegründete Meinungen, Deine, hier veröffentlicht werden, die ausschließlich zur Einschüchterung anderer, in diesem Fall meine ich damit mich, dienen!

Hierzu möchte ich eingangs einfach nur die folgenden Punkte festhalten: 1) Rainer hält mich für unseriös; 2) Rainer behauptet, meine Ausführungen seien falsch, bzw. er würde keine Fehler gemacht haben; 3) Rainer unterstellt mir wissentlich falsche Beschuldigungen vorzutragen; 4) Rainer unterstellt mir, ich würde meine Meinungen nicht begründen; 5) Rainer unterstellt mir, ich wolle jemanden einschüchtern; und 6) Rainer zweifelt an, dass ich PA sei.

Ich muss schon sagen: sehr mutig, Herr Rainer! Auch hier sei nur kurz angemerkt, dass Sie sich meiner Meinung nach ein wenig weit aus dem Fenster lehnen. Ich nehme einmal an, Punkt 6) dient lediglich der Polemik, denn Sie begründen Ihre Aussagen nun auch nicht (wie Sie mir in Punkt 4 vorwerfen), oder? Ich bitte um einen einzigen Grund, der dazu Anlaß gibt, davon auszugehen, ich sei kein PA. Gleichzeitig werfen Sie mir aber vor, ich würde falsche Aussagen treffen (Punkt 2), aber wo ist hier IHRE Begründung? Was das Einschüchtern (Punkt 5) angeht, so habe ich bereits dazu weiter oben geantwortet. Wie also soll ich als PA nun Sie, Herr Rainer einstufen? Etwa "unseriös" (Punkt 1)??



Das einzige was mich jetzt wirklich stört, wo und was ist „sachlich“ falsch? Ich meine, ich würde das dann schon ganz gerne ergänzen wollen bzw. sachlich Richtigstellen wollen, um mich nicht der wissentlich falschen Verbreitung meiner Meinungen zu Themen in diesem Forum hier schuldig zu machen.

Wie oben schon geschrieben, sind mir MEHRERE Fehler bei Ihnen aufgefallen - und dies nur bei flüchtigem "Drüberlesen". Da Sie (und Herr Moss) dies ausdrücklich wünschen, hier eine kleine Auswahl:



Wieso widersprechen sich diese beiden Regeln? Hier geht es doch um die technischen Merkmale bei den Ansprüchen und das sich diese nicht auf die

„Beschreibung oder die Zeichnungen stützen...“ dürfen – wobei das Wort „dürfen“ dann als relativer Begriff zu werten ist.

Beispiel:

Vorrichtung nach Anspruch 2 oder blablabla...., dadurch gekennzeichnet, dass diese Vorrichtung, wie in der Beschreibung Absatz [0005) beschrieben, aus Gold gepresstem Latinum besteht und insbesondere, wie in der Beschreibung Absatz [0006] dargelegt, aus einer, wie in Absatz [0007] genauer beschrieben, energieabsorbierenden Ummantelung gebaut ist.

Und zweitens ist in dieser Regel eine Ausnahme drinne, nämlich: „wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist“.

Ansonsten kann man sich doch immer auf diese Regeln beziehen, wenn es denn sein muss ;)


Kurzform: mehrere Fehler! Hierzu zunächst einige Fragen/Anmerkungen: 1) Woher nehmen Sie das Wissen, dass das Wort "dürfen" als relativer Begriff zu werten ist??? Dies ist falsch. 2) Wieso schreiben Sie das "dadurch gekennzeichnet" in Fettschrift? Ich nehme an, weil "man" das so macht, oder? Sieht dann "seriöser" aus, hat aber doch absolut nichts mit der Frage zu tun 3) Meinen Sie das ernst, dass Sie gerade dazu geraten haben, sich gegenüber der Prüfungsabteilung auf die Guidelines zu berufen??? 4) Raten Sie allen Ernstes dazu bei einer DE Gebrauchsmusteranmeldung mit dem Guidelines des EPA zu argumentieren???

Zu 1) Hier fehlt mir jegliche Substantiierung. Was "Nebben" zum Glück selbst bemerkt. Lesen Sie doch einfach einmal die T150/82, bevor Sie hier neue Rechtsprechung schreiben. Ich habe in meinem Ursprungsbeitrag auch erklärt, was es mit den Bezugszeichen vs einer Stütze auf die

Zeichnungen/Beschreibung auf sich hat und erörtere dies hier nicht noch einmal.

Zu 2)/3)/4) Hie mal ein kurzes, überspitztes Szenario, was passieren würde, wenn man sich vor dem EPA!! für welches (wenn überhaupt) die Guidelines gedacht sind, nach Ihrem gegebenen Beispiel verhalten würde:
a) Mitteilung nach A94(3) EPÜ des EPA: Lieber Anmelder, Ihr Anspruch entspricht nicht den Regeln 43(6) und 43(7) EPÜ. Bitte entfernen/ersetzen Sie alle Bezugnahmen auf Beschreíbung oder Zeichnungnen und fügen Sie Bezugszeichen ein.
b) Antwort des Anmelders gemäß "Rainer": Wieso denn das? Das brauche ich nicht und mache ich nicht. Ich berufe mich auf die Guidelines. Hier ist das "dürfen" relativ auszulegen und im Übrigen ist noch eine Ausnahme in dieser Regel "drinne".
c) Mitteilung nach A97(2) des EPA. Ende!!! Zur Erklärung: A97(2) ist die ZURÜCKWEISUNG der Anmeldung. Man sollte noch wissen, dass die Guidelines nach A164 EPÜ NICHT Bestandteil des EPÜ sind - wieso sollte sich also irgendwer darauf berufen können??? Ach ja, vielleicht unter A125 EPÜ?? Ich lache gleich.... Und wenn man schon zu solchen "frechen" Antworten dem Amt gegenüber rät und sich der drohenden Rechtsfolgen nicht bewusst ist, so solte man WENIGSTENS erwähnen, dass man vorsichtshalber eine hilfsweise mündliche Verhandlung nach A116 beantragen sollte.

Ein weiteres Beispiel:

Verpflichtet ist er doch nur zu der Dienstleistung, die bei Vertragsschluss vereinbart wurde, oder? Hattet ihr das so vereinbart? Verweigert er Dir dies oder würde es reichen, ihn einfach mal zu fragen ob Du eine Kopie bekommen kannst? Dies wäre aber dann sicherlich nicht kostenlos, da ein Prüfbericht durchaus 500, 800 oder mehr Seiten beinhalten kann ;)

Au weia!! Hier sei ein dringender Blick in das Standesrecht angeraten. Und ahem, welcher Prüfbescheid!! (nicht Recherchebericht) hat denn bitte 800 oder mehr Seiten??? Da scheint irgendwie die Terminologie noch nicht sicher zu sitzen... Selbst WENN es um den Recherchebericht ginge, wem meinen Sie würde dieser denn dann wohl "gehören"?? Dem Pantentanwalt, der den Anmelder nur vertritt?? Schönes neues rechtliches Konstrukt! Das Patent gehört mir als Anwalt dann direkt auch, nehme ich an... Klasse!


Und noch eines:

Laien sollten davon die Finger lassen, denn auch eine „Provisorische Patentanmeldung“ gehört ab Anmeldetag zum Stand der Technik!
Au weia, au weia, au weia...!!! Und Laien sollten die Finger von davon lassen auf Gebieten zu beraten, von denen sie vielleicht einmal grob verstanden haben, worum es geht. Der Autor hat noch nicht einmal den Unterschied zwischen dem Anmeldetag (zB in A80 EPÜ) zu finden und dem Stand der Technik (zB A54(2) EPÜ) begriffen. Das ist etwas, was meine Kandidaten SPÄTESTENS nach 3 Monaten können. Vielleicht zur Erhellung einfach einmal die beiden genannten Normen lesen, bevor man mit Fachvokabular um sich wirft?



Ich denke, dass die oben gezeigten Beispiele schon vermitteln, dass Rainer - gelinde gesagt - nicht die Funktion eines Menschen übernehmen sollte, der andere auf dem Gebiet des gerwerblichen Rechtschutzes berät. Um den Beitrag von Rainer, den ich nach wie vor - man verzeihe mir die Ausdrucksweise - als "großkotzig" bzw. unverschämt ansehe, abzuschließen, hier noch meine weiteren Kommentare dazu:




Im Übrigen handelt es sich bei meinen Äußerungen hier im Forum ausschließlich um meinen eigenen persönlichen Meinung zu den hier erörterten Themen – was keine Rechtfertigung darstellen soll! Auch wenn es vielleicht den einen oder anderen PA nicht passt, diskutieren darf man alles, zumindest wenn es sich nicht um Straftaten handelt. Es gibt höhere Rechte als das RberG, was im übrigen aus meiner Sicht abgeschafft gehört! Spätestens der Europäische Gerichtshof wird hier früher oder später absolute (!) Klarheit schaffen, nämlich spätestens dann, wenn es einige aus dieser Zunft meinen zu übertreiben – wie schon einige Gerichte hier in Deutschland geurteilt haben, nicht nur Münchner!

Da gibt es auch nichts zu rechtfertigen - Sie führen meiner Meinung nach eine unerlaubte Rechtsberatung durch. Niedlich finde ich, dass hier direkt das RBerG (so wird das i.Ü. abgekürzt) als unterlegenes Recht hingestellt wird. Nennen Sie doch bitte einmal wenigstens EIN Gesetz, welches über diesem steht? Kommen Sie jetzt mit A12(1) GG??? Dann würde ich in Zukunft auch das GG zitieren, wenn es mal wieder gilt einen Prüfbescheid zu beantworten - wird bestimmt ein Spaß! Übrigens: das RBerG gibt es nicht mehr - schauen Sie doch einfach mal ins RDG, könnte helfen!

Es ist auch toll, dass SIE der Meinung sind, dass das RBerG abgeschafft gehört (was es ja schon ist) - dann brauchen wir uns ja alle nicht mehr an die Gesetzte zu halten, die Herr Rainer nicht mag.... Werde ich dann das nächste mal beim Schwarzfahren auch anbringen - StGB? Was ist denn das für ein Humbug? Mag Rainer nicht - gilt nicht.

Und jetzt verraten Sie mir doch BITTE einmal, wie Sie auf den schmalen Ast kommen, der EuGH würde das RBerG/RDG abschaffen? Haben Sie da irgendeinen Hinweis, um das zu FUNDIEREN???

Letztlich: was soll denn "absolute (!) Klarheit" sein, die der EuGH schaffen soll? Und ich hätte auch gerne einmal erklärt, wann so etwas in der Vergangenheit des EuGH jemals stattfand!





Also, wenn Du etwas zu sagen hast, sag es! Wenn Du mithelfen willst aus dem Wirren des Erfindertums Klarheit zu schaffen, mache mit! Wenn Du anderen helfen möchtest Ängste und Unsicherheiten zu beseitigen, helfe mit! Aber lasse bitte unseriöse Äußerungen die nur Verwirrungen bei anderen Forenteilnehmern stiften!
Lieber Herr Rainer. Ich bin mir nicht sicher, ob die IHRE Art der Mithilfe zu mehr Klarheit in dem "Wirren des Erfindertums" (was immer das sein soll) führt - bei all' den Fehlern. Ich denke, ich habe bereits oben begründet, dass ich hier angemeldet bin, um anderen zu helfen. Unseriöse Äußerungen kommen hier (wie oben gezeigt) allenfalls von Ihnen und nicht von mir.


Als Konsenz sollte man vielleicht einfach einmal vorsichtig formulieren, dass der Ausbildungsweg und die Prüfungen, die zum Beruf des Patentanwalts führen nicht ohne Grund als relativ langwierig, komplex und schwer gelten. Als PA berät man Menschen, die einem vertrauen, teils erhebliche Werte zu sichern. Daher sollten "Hobby-PA" nicht einfach auf die Allgemeinheit losgelassen werden - das RDG sehe ich jedenfalls nicht (wie vermutlich von Rainer unterstellt) als dafür geschaffen an, Konkurrenz fern zu halten, sondern die Beratenen zu schützen.

Wenn Sie wirklich der Meinung sind, Sie könnten mit dem Wissen/der Erfahrung eines PA mithalten, dann führen Sie, lieber Herr Rainer, Ihre Beratung ruhig fort. ICH werde bestimmt nicht abmahnen. In jedem Fall aber denke ich, dass Sie sich in Zukunft eines etwas unverschämteren Tones bedienen sollten.

Einen schönen Tag noch!

Thomas Moos
07.01.2009, 14:25
Hallo PAMUC,

das war auf jeden Fall eine ausführliche Antwort > vielen Dank :)

Ansonsten muss ich jedoch hinzufügen, dass unser Rechtssystem auch ohne dieses Forum verwirrt, undurchsichtig und teilweise krankhaft genug ist, um auch weiterhin alle beruflich Beteiligten ihre Existenz zu sichern, einschließlich des durchaus lukrativ arbeitendenen DPMA. Der Nutzen für den Hilfesuchenden ist hier größer als in allen anderen Informationsquellen die ich persönlich kenne, und er ist kostenlos. Wenn Du zur Richtigstellung bei Themen oder falschen Wahrnehmungen beitragen kannst, finde ich das generell gut, dafür ist das Forum gedacht.

Dennoch bin ich der Meinung, dass vor allem Einzelerfinder eine gesamtheitliche Beratung, bzw. Grundlage benötigen, um sich über den Gesamtvorgang und der Komplexität auf dem Weg von der Idee zum wirtschaftlich gewinnbringenden Produkt bewusst zu werden. Hier kann ein Patent-/ Fachanwalt durchaus einen wichtigen Teil beisteuern, jedoch ist dieses lediglich ein Bruchteil im Mosaik, welches nur den Bereich der "gewerblichen Schutzrechte" betrifft. Und bei aller Liebe, ein gesamtheitliche Information, insbesondere in den Bereichen: Realisierbarkeit, Prototyp, Produktion, Vertrieb und Marketing, bzw. Patentverwertung findet hierbei nicht statt. Und genau für diese elementaren Bereiche erhalten Interessenten hier Anregungen und Informationen.

Nichts desto trotz, findet hier keine Rechtsberatung statt. Da hat wohl jeder seine subjektive Meinung zum Thema.

Schöne Grüße nach München, oder Düsseldorf,


Thomas Moos

Rainer
07.01.2009, 20:00
Leider habe ich nicht die Zeit Ihr Schreiben jetzt per „Quoten-Zeichen“ auseinanderzupflücken, komme garde von Arbeit und habe mir den Feierabend verdient. Kurz:

Eingangsfrage von nebben, u.a.


... Was denkst du dazu?

Resultat:

Meine Antwort bzw. das was ich dazu denke bzw. gedacht habe! Nicht mehr und nicht weniger! Und genau danach wurde hier auch nur gefragt!

Das nennt man Diskussion, für die Laien und Ja, dass GG gibt mir diese Freiheit aber nicht wie von Ihnen behauptet und völlig falsch der A12 sondern der A5 GG und zwar den ganzen sowie das PRESSERECHT! Diskussionen sind in diesem Staat, weiß jetzt nicht in welcher Hälfte Sie aufgewachsen sind, definitiv gewollt, sogar erlaubt und wird auch gefördert! Hier geben andere ihre Erfahrungen und Praktiken bei Fragen weiter! Von Rechtsberatung habe ich hier noch nirgends etwas lesen können! Verweise und Zitate auf Gesetze schon aber auch das ist erlaubt!

Und Sie kommen mir hier mit unerlaubter gewerblicher Rechtsberatung und Abmahnung? Das ist ja wohl mehr als nur lächerlich!

Gegenfragen um nicht per „quote“ weiterzumachen und alles umständlich lesbar zu machen:

Wann ist eine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung erbracht? WER kann denn bitteschön überhaupt eine gegen das Gesetz gerichtet verbotene Rechtsberatung oder verbotene Rechtsdienstleistung in Foren anbieten, realisieren, vollstrecken? Ich als innovativ denkender Privatmann, nichtjurist ohne finanziellen oder wirtschaftlichen Interessen oder jeglichen Ausgleich in diesem Forum, wo jeder sich registrieren kann mit irgendwelchen Fantasienamen? Der bei fast jedem Thema darauf verweist, sich mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen? Wer darf denn überhaupt diesbezüglich abmahnen? Und wann bzw. auf welcher Rechts- und / oder Anspruchsgrundlage? Auch dazu gibt es bereits Urteile! Diskussionen hier und in der Stammkneipe dürften wohl auch rechtlich unverbindlich sein, schon deshalb kann es sich hier im Forum nach dem Gesetz nicht um eine Rechtsberatung handeln und somit erübrigt sich auch ein möglicher Vorwurf der „unentgeltlichen Rechtsberatung“. Jeder hier im Forum weiss das hier alles nur unverbindlich besprochen wird, verweise ab und an auch darauf!

Unterhalten Sie sich doch mal darüber mit Prof. Dr. Maximilian Herberger vom Institut für Rechtsinformatik, der wird Ihnen das mal auseinanderklabustern!

Also ehrlichgesagt habe ich schon seit Monaten darauf gewartet das hier jemand diesbezüglich versucht Unruhe reinzubringen und die allgemeingültige freie Meinungsäußerung anzufechten bzw. einzuschränken! Und nun ziehen Sie als Jurist, ich glaube Ihnen das mal, Entscheidungen von Gerichten und Ausführungen Ihrer Kollegen ins Lächerliche – versuchen es mit Ihrem letzten Post zumindest.

Weder ich noch irgendjemand anderes in diesem Forum hat jemals eine Rechtsberatung angeboten noch vollzogen. Sollten Sie anderer Meinung sein zeigen Sie es mir doch bitte mal schwarz auf blau/weiss! Weder der Macher oder andere hier noch die Seite bzw. der Inhalt suggerieren hier irgendetwas oder irgendjemanden das hier Rechtsberatungen oder Rechtsdienstleistungen angeboten werden oder gewollt bzw. dazu aufgerufen wird! Somit dürfte wohl auch klar sein, dass es sich im Forum nur um freie Meinungsäußerungen handelt die nicht (!) dem Wettbewerbsrecht unterliegen!

Wann der europäische Gerichtshof deutsche Gesetze aufgehoben bzw. für ungültig erklärt hat? Duzende male!!!! Das aktuellste dürfte wohl das VW Gesetz sein, davon sollten Sie doch wohl auch schon gehört haben?!? Weitere werden folgen!

Und nun etwas Lektüre für Sie, u.a. weshalb es in die Tonne gehört:

http://www2.rechtsberatungsgesetz.info/uploads/Bockmann%20-%20Schriftsatz%20vom%2012.6.03.doc

http://www2.rechtsberatungsgesetz.info/uploads/Bockmann%20-%20Beschwerde%20vom%2013.11.02.doc

Forum Justizgeschichte e.V.: Verfassungsbeschwerde Dr. Kramer (http://www.forumjustizgeschichte.de/Verfassungsbesc.63.0.html)



Hab noch einen vergessen:

Mailinglisten und unerlaubte Rechtsberatung (http://www.jurpc.de/aufsatz/20000063.htm)



Werfen Sie mir bitte keine Polemik vor, Ihr letzter Post ist voll davon! Unseriös deshalb, weil wer behauptet Anwalt zu sein sollte darüber Bescheid wissen und es nicht wissentlich verschweigen, gerade wenn hier solche Behauptungen in den Raum gestellt werden!

Schönen Abend noch!

Welt der Wunder Shop