Marc JUlian
07.04.2005, 12:42
ich frage mich, ( und jetzt euch;) ) folgendes:
wenn ich mir einen markennamen eintragen lasse, nehmen wir als beispiel mal für ein produkt aus dem bereich werbemittel
"teuerlöscher".
nur ein dummes beispiel...
ok, sind dann auch verwendungen wie
"der offizielle teuerlöscher" oder
"der irre teuerlöscher" oder
"teuerlöscher in moll"
(um mal weitere blöde beispiele zu nennen) geschützt?
ich würde aus dem bauch raus sagen JA, aber was sagt ihr?
marc
wenn ich mir einen markennamen eintragen lasse, nehmen wir als beispiel mal für ein produkt aus dem bereich werbemittel
"teuerlöscher".
nur ein dummes beispiel...
ok, sind dann auch verwendungen wie
"der offizielle teuerlöscher" oder
"der irre teuerlöscher" oder
"teuerlöscher in moll"
(um mal weitere blöde beispiele zu nennen) geschützt?
ich würde aus dem bauch raus sagen JA, aber was sagt ihr?
marc
