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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "markenname" vs. "markenname" mit ergänzung??


Welt der Wunder Shop
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Marc JUlian
07.04.2005, 12:42
ich frage mich, ( und jetzt euch;) ) folgendes:

wenn ich mir einen markennamen eintragen lasse, nehmen wir als beispiel mal für ein produkt aus dem bereich werbemittel
"teuerlöscher".
nur ein dummes beispiel...

ok, sind dann auch verwendungen wie
"der offizielle teuerlöscher" oder
"der irre teuerlöscher" oder
"teuerlöscher in moll"
(um mal weitere blöde beispiele zu nennen) geschützt?

ich würde aus dem bauch raus sagen JA, aber was sagt ihr?

marc

Thomas Moos
19.04.2005, 15:19
Hallo,


leider nein. Der Markenschutz bezieht sich primär inhaltlich
auf genau die eingetragene Marke, so zum Beispiel eine
Wortmarke "SchnickSchnack", oder eine Wort-/Bildmarke
"SchnickSchnack + Logo" in der Schutzklasse ... 42.

Das bedeutet, wenn Du einen Satz um "SchnickSchnack"
baust, ist der deshalb nicht geschützt, sondern immer nur
deine Marke. Überspitzt dargestellt, stelle Dir einmal vor
Du schreibst ein Buch(jetzt mal unabhängig vom Urheberrecht),
und nur weil Du auf einer der 300 Seiten deinen Markennamen
stehen hast, dürfte keine andere Person mehr Sätze oder Texte
deines Buches nutzen. Dem ist glücklicherweise nicht so,
obwohl ich bei manchen Markeneintragungen durchaus das
Markenrecht in Frage stellen muss.

Beste Grüße,


Thomas Moos


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