Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Informationspflicht eines Patentanwalts gegenüber seinem Mandanten ?
robert02
19.11.2008, 19:32
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und hoffe daß ich hier Informationen finden kann :
Ist ein Patentanwalt verpflichtet seinem Mandanten Prüfungsbescheide des Europäischen Patentamtes innerhalb des Prüfungsverfahren einer Europäischen Patentanmeldung weiterzuleiten bzw. was sollte der Mandant tun wenn er feststellt daß sein Patentanwalt dies nicht tut ?!
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Verpflichtet ist er doch nur zu der Dienstleistung, die bei Vertragsschluss vereinbart wurde, oder? Hattet ihr das so vereinbart? Verweigert er Dir dies oder würde es reichen, ihn einfach mal zu fragen ob Du eine Kopie bekommen kannst? Dies wäre aber dann sicherlich nicht kostenlos, da ein Prüfbericht durchaus 500, 800 oder mehr Seiten beinhalten kann ;)
robert02
20.11.2008, 08:42
Es gab über den Informationsfluß keine zusätzliche Vereinbarung.
Der Patentanwalt ist nur über das EPA-Standardformular hierfür gegenüber dem EPA für meine Erfindung autorisiert.
Die Sache ist die daß ich von ihm Vorschläge für Anspruchs-Änderungen erhalten habe ohne daß ich von ihm informiert wurde daß der 1. Prüfungsbescheid bereits vorliegt.
(Den Prüfungsbescheid konnte ich über RegisterPlus ersehen. Dieser entspricht jetzt aufgrund der Verzögerung bei meinem Patentanwalt der ursprünglichen Stellungnahme des EPA zum Recherchebericht.)
Ich versteh jetzt Dein Anliegen nicht wirklich! Ist Dir durch den „mangelnden“ Informationsfluss ein Schaden entstanden? Fristen versäumt? Chancen verbaut worden? Oder hat der PA Dir Kosten in Rechnung gestellt für die er nicht autorisiert war? Hat er eigenmächtig gehandelt ohne die weitere Vorgehensweise mit Dir abzustimmen?
Verpflichtet ist er doch nur zu der Dienstleistung, die bei Vertragsschluss vereinbart wurde, oder? Hattet ihr das so vereinbart? Verweigert er Dir dies oder würde es reichen, ihn einfach mal zu fragen ob Du eine Kopie bekommen kannst? Dies wäre aber dann sicherlich nicht kostenlos, da ein Prüfbericht durchaus 500, 800 oder mehr Seiten beinhalten kann ;)
Siehe hier http://www.erfindermarkt.de/forum/showthread.php?t=12985#post16065
Ad 2)
Inscheniör
14.03.2009, 19:23
Hi,
weiß jetzt nicht, inwieweit das bei dieser Frist geht, aber wäre evtl. eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" möglich?
Ich verstehe das richtig, dass es einen ISR mit einer Stellungnahme zur Patentierbarkeit gibt, der jetzt nach der dreimonatigen Frist zur Stelung eines Antrags auf vorläufige internationale Prüfung automatisch zum IPER geworden ist?
der PA hat die Erteilung des ISR allen Ernstes die Erteilung des ISR drei Monate lang nicht dem Anmelder mitgeteilt?
Da würde ich auf jeden Fall versuchen, den PA in Regress zu nehmen, und verlangen, dass er bei den nationalen Prüfungsverfahren eine Runde Anspruchsänderungen auf seine Kosten durchführt.
Gruß
Inscheniör
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