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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schutz von Kombination wertlos?


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Inscheniör
08.10.2006, 15:42
Hi,

wenn ich ein Medikament erfinde, das sagen wir mal aus TNT und Natriumphosphat aufgebaut ist, und so in Kombination gegen eine bestimmte Krankheit hilft, ich aber die Wirkstoffe alleine nicht mehr geschützt bekommen kann, wohl aber die Kombination, bringt das überhaupt was?

Kann ja dann jeder hingehen und ein Medikament mit TNT und eins mit Natriumphosphat anbieten und getrennt verkaufen, oder?

Oder gibts da einen Trick wie man das verhindern könnte?

Gruß Roland

Rainer
08.10.2006, 20:03
Hallo,

das meinte ich doch in Deinem anderen Thread, als ich von neuen Wirkstoffen schrieb. Es wird wohl nur so gehen, wenn Du einen neuen Wirkstoff erfindest, um ein Patent darauf zu erhalten. Vorhandene Wirkstoffe kannst Du vielleicht so kombinieren das es diese Kombination nicht gibt, nur kann sich das dann jeder selber zusammen mixen, da er Deine Anmeldung einsehen kann,

Also, erfinde einen neuen Wirkstoff und melde den in Kombination mit den anderen Wirkstoffen an, dann könnte es auch mit einer erfolgreichen Vermarktung klappen, ohne das sich das einer selber zusammen mixen kann bzw. die Wirkstoffe einzeln kaufen kann, ohne das Du daran verdienst ;)

PAMUC
13.10.2006, 11:28
Hi,

wenn ich ein Medikament erfinde, das sagen wir mal aus TNT und Natriumphosphat aufgebaut ist, und so in Kombination gegen eine bestimmte Krankheit hilft, ich aber die Wirkstoffe alleine nicht mehr geschützt bekommen kann, wohl aber die Kombination, bringt das überhaupt was?

Kann ja dann jeder hingehen und ein Medikament mit TNT und eins mit Natriumphosphat anbieten und getrennt verkaufen, oder?

Oder gibts da einen Trick wie man das verhindern könnte?

Gruß Roland

Also, es gibt genau 2 Möglichkeiten:

Entweder
1) die Kombination der Substanzen ist neu (und erfinderisch) - dann kannst Du einen sehr weitreichenden Stoffanspruch erhalten, oder
2) Punkt 1) ist nicht der Fall, aber die VERWENDUNG der Kombination zur Behandlung einer/mehrerer Krankheiten ist neu und erfinderisch - dies würde dann zu einem etwas weniger weitreichenden Verwendungsanspruch führen.

Wenn natürlich 1) zu bejahen ist, dann geht 2) automatisch (vorausgesetzt, die Kombination kann zur Behandlung von Krankheiten genutzt werden).

Abgeshen davon ist vielleicht noch ein Anspruch auf die HERSTELLUNG der Kombination (wenn nicht trivial) möglich (Verwendungsanspruch).

Bei Fragen - meld Dich!

Inscheniör
13.10.2006, 11:44
Hi,

soweit ist das ja schon klar.
Nur wenn die Kombination neu und erfinderisch ist, aber die einzelkomponenten nicht, dann kann ich zwar die kombination schützen lassen, aber nicht die einzelkomponenten.
Nehmen wir an, es gäbe Tabak, z.B. für Pfrifen, und dann gäbe es noch papierröhrchen, meinetwegen als getränkestrohhalm oder sowas.

meine erfindung wäre die zigarette, also der tabak in das papierröllchen gestopft. das wäre ja patentierbar (gewesen bevor es die zigarette gab).

trotzdem dürfte jeder tabak und papierröllchen getrennt voneinander verkaufen, oder?

Gruß Roland

PAMUC
13.10.2006, 11:52
Hi,

soweit ist das ja schon klar.
Nur wenn die Kombination neu und erfinderisch ist, aber die einzelkomponenten nicht, dann kann ich zwar die kombination schützen lassen, aber nicht die einzelkomponenten.
Nehmen wir an, es gäbe Tabak, z.B. für Pfrifen, und dann gäbe es noch papierröhrchen, meinetwegen als getränkestrohhalm oder sowas.

meine erfindung wäre die zigarette, also der tabak in das papierröllchen gestopft. das wäre ja patentierbar (gewesen bevor es die zigarette gab).

trotzdem dürfte jeder tabak und papierröllchen getrennt voneinander verkaufen, oder?

Gruß Roland

Genau richtig erkannt!
Jedoch: bei einer weiteren (wie von Dir eingans erwähnte 2. medizinischen) Verwendung der Zigarette (oder einer medizinischen Verwendung überhaupt - wrr kommt schon drauf, das Zigaretten als Medikament wirken können??) - z.B. Deine Zigaretten zur Bekämpfung von Lungenkrebs könnte ein Dritter ein weiteres Patent auf eben diese Verwendung bekommen (jedoch müsste er sich bei der Herstellung deselben mit Dir arrangieren, da Du ja den absoluten Stoffschutz hättest).

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