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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was tun, wenn es für "meine erfindung" schon ein gebrauchsmuster gibt?



yvonnenoack
11.08.2008, 19:30
Hallo,
ich bin ganz neu unter den Erfindern und brauche dringend Rat von Experten. Meine Erfindung gibt es zwar nicht auf dem Markt, aber nach langer Recherche und dank sehr nützlicher Informationen in diesem Forum, habe ich heute herausgefunden, dass die Erfindung bereits durch ein Gebrauchsmuster geschützt ist. Was kann oder muss ich tun, um diese Erfindung herstellen und vermarkten zu können? Darf ich sie überhaupt herstellen und vermarkten? Oder sollte ich meine Idee lieber gleich wieder verwerfen und mich ärgern, dass sie etwas zu spät kam? :(
Gruß Yvonne

Rainer
11.08.2008, 21:09
Ein GBM Schutz ist ein ungeprüftes Schutzrecht! Höchstens wenn der Anmelder dazu noch eine passende Recherche beantragt hat, wäre es besser zu beurteilen ob die Idee neu wäre. D.h., wenn Du z.B. heute ein GBM für ein Klappmesser ohne Recherche beantragst, bekommst Du es auch, weil es beim DPMA niemanden interessiert ob es neu oder technisch ist, eine Erfindungshöhe hat und gewerblich anwendbar ist. Es gibt Menschen, die nennen ein GBM auch ein „Scheinrecht“, nicht unbegründet ;)

Was Du tun kannst? Hmmm, es kommt darauf an wie weit weg Deine Idee von dem Schutzrecht ist. Um es kurz zu machen, das GBM sollte von einem Fachmann geprüft werden und zwar die Beschreibung, die Ansprüche und die Zeichnungen, wobei Deine Idee oder das was Du herstellen und vermarkten willst, die Grundlage darstellt. So ohne weiteres wäre ich also vorsichtig diese Idee einfach zu vermarkten und / oder herzustellen. Mach doch mal ein Termin beim Patentamt für eine kostenlose Erfinderberatung und lege dem Patentanwalt Deine Idee und das angesprochene GBM vor ;)

Du kannst aber auch ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Patentanwalt in Deiner Nähe machen. Suche dazu mal unter Patentanwalt - Suche, Fachbereichsliste, Patentanwälte (http://www.patentanwaltsuche.de) , gib eine Postleitzahl und / oder Ort ein und wähle den Fachbereich oder nehme alle, je nach dem wo Du wohnst. Die Auslegung von Ansprüchen, inkl. der Beschreibung und Zeichnungen, eines Schutzrechtes ist für „Laien“ nicht einfach, zumal hier auch äquivalente Ausführungsformen eine Rolle spielen ;) z.B. wurde im Schutzrecht die Flüssigkeitszufuhr von zwei Benzinkanistern mit einem Gummischlauch geschützt, Du willst die Flüssigkeitszufuhr aber mit einem Alurohr realisieren ;) Es kommt also darauf an was der Schutzrechtsinhaber mit seiner Idee umgesetzt / geschützt hat und dazu kann Dir ein Patentanwalt ganz sicher weiterhelfen.

Es passiert vielen Erfindern, dass sie eine blendende Idee haben, dann recherchieren und herausfinden das es diese Idee schon gibt. Darüber sollte man sich nicht ärgern – ein bisschen vielleicht :D, es sollte auch Ansporn sein sich etwas neues zu überlegen ;) Vielleicht wäre es auch möglich, dass Du Dich mal mit dem Schutzrechtsinhaber unterhältst? Vielleicht ist er beim Erfinden besser als bei der Realisierung der Idee – Du also besser im Kauf- und Marketingbereich. Vielleicht fehlt ihm auch nur das Startkapital, welches Du hast aber er nicht? Kooperation ;) Ich würde aber erst einmal mit einem Patentanwalt über diese Geschichte sprechen, dann weißt Du 100%ig woran Du bist ;)