Inscheniör
15.07.2008, 20:32
Hallo Zusammen,
ich hab ein Problem mit der Einheitlichkeit.
Die haben sage und schreibe 8 Erfindungen aus meiner Anmeldung gemacht, und wollen jetzt über 11000 Euro zusätzliche Recherchengebühren.
Scheinbar ist es ja so, dass später nur das in der Anmeldung verfolgt werden kann, was auch recherchiert wurde, bzw. für was Recherchengebühren bezahlt wurden.
Allerdings habe ich im PCT-Vertrag gelesen, dass das nationale Bestimmungsamt zwar die Prüfung des unrecherchierten Stoffes verweigern kann, aber nur dann, wenn es die Meinung der Recherchebehörde teilt (was es wohl sicher tun wird, und wenn nur aus Bequemlichkeit), und nicht irgendeine zusätzliche Gebühr an das Bestimmungsamt gezahlt wird.
Heißt das dann, dass ich jetzt die Recherchengebühr sparen kann, und dann eben nachher z.B. bei der EP-Prüfung so ne Gebühr nachzahlen kann?
Kennt sich da jemand bei aus?
Wenn ich nämlich jetzt schon 11000 Euro zahlen müsste, dann wäre ich ziemlich pleite.
Gruß
Inscheniör
ich hab ein Problem mit der Einheitlichkeit.
Die haben sage und schreibe 8 Erfindungen aus meiner Anmeldung gemacht, und wollen jetzt über 11000 Euro zusätzliche Recherchengebühren.
Scheinbar ist es ja so, dass später nur das in der Anmeldung verfolgt werden kann, was auch recherchiert wurde, bzw. für was Recherchengebühren bezahlt wurden.
Allerdings habe ich im PCT-Vertrag gelesen, dass das nationale Bestimmungsamt zwar die Prüfung des unrecherchierten Stoffes verweigern kann, aber nur dann, wenn es die Meinung der Recherchebehörde teilt (was es wohl sicher tun wird, und wenn nur aus Bequemlichkeit), und nicht irgendeine zusätzliche Gebühr an das Bestimmungsamt gezahlt wird.
Heißt das dann, dass ich jetzt die Recherchengebühr sparen kann, und dann eben nachher z.B. bei der EP-Prüfung so ne Gebühr nachzahlen kann?
Kennt sich da jemand bei aus?
Wenn ich nämlich jetzt schon 11000 Euro zahlen müsste, dann wäre ich ziemlich pleite.
Gruß
Inscheniör
